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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

Diese AGBs gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Buchung/Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald eine Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Die Vertragspartner sind zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Vertragspartner sind Baumgartners Dreiseithof GmbH als Vermieter und der Gast als Mieter. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung, sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Gast ist verpflichtet die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen.

§ 3 Mietpreis und Zahlung

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten für Strom, Heizung, Gas und Wasser enthalten. Die Erstausstattung Bettwäsche und Handtücher sind für die gebuchten Personen enthalten. Der Mietpreis beinhaltet nicht die Endreinigung und Kurtaxe. Es ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung zu leisten. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Zahlung spätestens am Anreisetag fällig. Zahlungen erfolgen im Voraus per Überweisung oder vor Ort bar oder mit EC-Karte. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen. Kreditkarten können nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Bei Buchung über einen Vermittler gelten die Zahlungsbedingungen, die bei Buchung mitgeteilt werden.

§ 4 An- und Abreise

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10 Uhr besenrein zu hinterlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine spätere Abreise oder den Mehraufwand für eine nicht besenrein hinterlassene Wohnung nachträglich in Rechnung zu stellen.

§ 5 Ferienwohnung

Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Störungen zum Nachteil der Nachbarn sind zu unterlassen. Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 7 Uhr. Bei vertragswidrigem Gebrauch, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc, sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Sollte die Ferienwohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Hunde sind nur in ausgewählten Wohnungen erwünscht und müssen vom Vermieter bei Buchung rückbestätigt werden. Das Rauchen ist in den Ferienwohnungen nicht gestattet. Die Nutzung des Internetzugangs ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. 

§ 6 Reiserücktritt

Buchungen des Gastes sind verbindlich. Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Es entstehen folgende Stornierungsgebühren:

  • bis 3 Monate vor Reiseantritt entstehen keine Kosten
  • ab 90 Tage bis 31 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
  • ab dem 30. Tag vor Mietbeginn bis 8 Tage vorher: 60% des Mietpreises
  • ab 7 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises

Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keine Ersatzansprüche für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Sofern der Vermieter die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadenersatz des Gastes um den Betrag, den der Dritte für die stornierte Leistung zahlt. Der Vermieter ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn eine vereinbarte Zahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter besetzen Nachfrist nicht geleistet wird, die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt unmöglich ist, der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Nutzung der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen gefährden kann.

§ 7 Haftung

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle oder Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Der Gast ist verpflichtet erkennbare Mängel bei der Leistung unverzüglich dem Vermieter anzugeben. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Ein Verwahrungsvertrag hinsichtlich eines auf dem Grundstück abgestellten Kraftfahrzeuges kommt nicht zustande. Eine Bewachung findet nicht statt. Der Vermieter haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigung nicht. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.

§ 8 Allgemeines

Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit diese im Rahmen der Zweckbestimmung der Rechtsbeziehung liegt.

§ 9 Recht

Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und weiterhin gültig.

Stand: 01.02.2019